Sozialassistent / Sozialassitentin OGS

Zweijährige Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen

Staatlich geprüfter Sozialassistent /

Staatlich geprüfte Sozialassistentin

Schwerpunkt - Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder

 

Kurz und knapp...

 

Bei der Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/ zum staatlich geprüften Sozialassistenten mit dem neuen Schwerpunkt „Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ handelt es sich um einen Bildungsgang der Berufsfachschule, der zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und der Fachoberschulreife im Fachbereich Gesundheit/ Erziehung und Soziales gem. Anlage B3 APO BK führt.

Das erwarten wir von Dir:

Für diesen Ausbildungsberuf sollte ein grundsätzliches Interesse an der Arbeit mit Menschen und Kindern, aber natürlich besonders an der Altersgruppe von Grundschulkindern vorhanden sein.

Das erwartet Dich:

Die zweijährige Vollzeitausbildung beinhaltet 16 Wochen Praktikum und wird durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis auf das Arbeitsfeld der Offenen Ganztagsschule vorbereiten.

Die Auszubildenden sollen berufliche Handlungskompetenzen entwickeln, um Grundschulkinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Das kann im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung, aber auch bei der Gestaltung von Aktivitäten erforderlich sein.  Die enge Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften, aber auch mit den Eltern/ Bezugspersonen erfordert zahlreiche Kompetenzen, die im Laufe der Ausbildung erlernt und zu einer professionellen Haltung entwickelt werden sollen.

Rahmenbedingungen

I Berufsbezogener Lernbereich:

  • Erziehung und Soziales
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

II Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

III Differenzierungsbereich:

  • Musik
  • Kunst

Folgende Unterlagen sind neben der Anmeldung einzureichen:

  • Bewerbungsschreiben/Lebenslauf
  • Passfoto
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG (maximal 3 Monate alt, vorzulegen am ersten Schultag)
  • vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Personalausweises

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.