Zweijährige Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen

Staatlich geprüfter Sozialassistent /

Staatlich geprüfte Sozialassistentin

 Kurz und knapp...

Zugangsvoraussetzung

Mindestens Hauptschulabschluss

Dauer

2 Jahre


Abschluss

Mittlerer Schulabschluss (alle Fächer mindestens ausreichenden Leistungen oder nur in einem Fach eine mangelhafte Leistung)

Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe:

  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Der Berufsabschluss nach Landesrecht wird durch eine Abschlussprüfung erworben.


Anschlussmöglichkeit

Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung  "Staatlich geprüfte Sozialassistentin / staatlich geprüfter Sozialassistent" zu führen.
  • Sozialassistent/-in als Mitarbeiter/-in in entsprechenden Einrichtungen
  • Mit dem mittleren Schulabschluss (FOR) kann z.B.
    • die Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen (Eintritt in Klasse 12; Abschluss: Fachhochschulreife-FHR)
    • die Fachschule für Sozialpädagogik (Abschluss: Fachhochschulreife- FHR und Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher)
besucht werden.
  • Mit dem mittleren Schulabschluss (FOR) und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann z.B.
    • das Berufliche Gymnasium Erzieherin / Erzieher und AHR (Abschluss: Abitur und Berufsausbildung)
besucht werden.

 

Das erwartet Dich:

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Unterrichts orientieren sich an den Lernfeldern des Bildungsganges:

  • Entwicklung einer beruflichen Identität
  • Beziehungen zu Menschen aufbauen, deren Fähigkeiten, Bedürfnisse und Ressourcen wahrnehmen und im Handeln berücksichtigen
  • Menschen mit alters- und/oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen unter angemessener Berücksichtigung vorhandender Ressourcen betreuen, versorgen und pflegen
  • Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen

Diese Lernfelder werden unter anderem in den Kernfächern Theorie und Praxis der Sozialpädagogik/ Sozialpflege und Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung mit Hilfe beruflich relevanter Lernsituationen unterrichtet, um Dich für die praktische Ausbildung angemessen vorzubereiten.
Allgemeinbildende Fächer sowie Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung und Musik ergänzen den Fächerkanon, die ebenfalls für das Praktikum von Bedeutung sind.

Das erwarten wir von Dir:

Wenn Du dich für die Pflege und Betreuung alter Menschen und Menschen mit Behinderungen interessierst, wenn Du ihren Lebensalltag erleichtern und bereichern willst, dann sollte die Bereitschaft Pflegeprozesse und Betreuungsaktivitäten zu planen, durchzuführen und zu bewerten bei Dir vorhanden sein.
Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Aufgeschlossenheit sind hierbei Grundvoraussetzungen, um planvoll und verantwortungsbewusst mit den zu betreuenden Menschen umzugehen. Eine körperliche und psychische Belastbarkeit sowie das Akzeptieren und Einhalten von Regeln sind weitere Voraussetzungen, die Du mitbringen solltest, um die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Des Weiteren werden für die allgemeinbildenden Fächer dieses Bildungsganges das Beherrschen der Grundrechenarten und Grundkenntnisse in deutscher Rechtschreibung und Englisch vorausgesetzt.

Rahmenbedingungen

Während der zweijährigen vollzeitschulischen Ausbildung absolvierst du insgesamt ein 16-wöchiges Praktikum „Betreuung und Pflege alter Menschen und Menschen mit Behinderungen“ (4 Blöcke mit je 4 Wochen), welches begleitet und benotet wird. Zudem erwartet Dich ein zweitägiger kostenpflichtiger Erste-Hilfe-Kurs, der verpflichtend ist.

Bei nicht ausreichenden Leistungen in den Praxisfächern (Sozialpädagogik/Sozialpflege, Gesundheitsförderung, Hauswirtschaft) kannst Du weder die Versetzung noch den Berufsabschluss am Ende der Ausbildung erreichen. Wirst Du zur Berufsabschlussprüfung zugelassen, erwirbst Du den Mittleren Schulabschluss – bei entsprechenden Leistungen auch den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikation, der Dich dazu berechtigt, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhältst Du den Berufsabschluss nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Mit diesem hast Du die Möglichkeit, die „Fachschule Sozialpädagogik“ (Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher) als Weiterbildung oder die 12. Klasse der höheren Berufsfachschule bzw. die Fachschule des Sozial- und Gesundheitswesens (Erwerb des Fachabiturs) zu besuchen.
Eine andere Anschlussmöglichkeit ist der Wechsel zur Heilerziehungs-, zur Kranken- oder zur Altenpflege.
Sofern Du den Qualifikationsvermerk erreichst, kannst Du auch in die Oberstufe eines (beruflichen) Gymnasiums oder einer Gesamtschule wechseln, um das Vollabitur zu erlangen.